Kontakt / Impressum

Dorothea von Poschinger
Borselstraße 30 a
22765 Hamburg
(+49) 0170-557-9066
mail@stadthundetrainer.de

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stadthundetrainer wird vertreten von:

Dorothea von Poschinger
Borselstraße 30 a
22765 Hamburg

1. Vertragsgegenstand

Das Ausbildungsangebot von Stadthundetrainer umfasst Hundetraining und -erziehung, Verhaltensberatung, Gruppenstunden und Workshops. Neben der Durchführung von praktischen Übungen werden auch theoretische Kenntnisse über die Ausbildung und das Verhalten von Hunden an den Hundehalter vermittelt. Stadthundetrainer übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungszieles, da der Erfolg von der Umsetzung und Mitarbeit des Hundehalters abhängt. Ausbildungsziele können nur durch konsequentes Üben auch außerhalb der Trainingsstunden erreicht werden. Mit seiner Teilnahme an den Ausbildungsangeboten von Stadthundetrainer erkennt der Kunde die AGBs in vollem Umfang an.

2. Teilnahmevoraussetzung und Teilnahmeausschluss

Teilnahmevoraussetzung

Mit der Teilnahme an den Ausbildungsangeboten von Stadthundetrainer versichert der Kunde, dass sein Hund über eine abgeschlossene Grundimmunisierung verfügt und den gesetzlich geforderten Impfschutz hat. Auf Verlangen des Trainers ist der Impfpass des Hundes vorzulegen. Der Kunde versichert ebenfalls, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist. Der Kunde ist verpflichtet, den Trainer vor der ersten Unterrichtsstunde über chronische Krankheiten oder gesundheitliche Beschwerden seines Hundes zu informieren. Ferner versichert der Kunde, dass für den Hund eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist. Auf Verlangen des Trainers ist die Versicherungspolice vorzulegen. Der Kunde hat Stadthundetrainer bei Anmeldung seine vollständigen Adressdaten sowie eine Mobilfunknummer und/oder E-Mail-Adresse mitzuteilen, unter der er regelmäßig erreichbar ist.

Teilnahmeausschluss

Bei vertragswidrigem Verhalten oder wiederholt kurzfristigen oder fehlenden Absagen ist der Trainer jederzeit berechtigt, Kunden oder Hunde mit oder ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme der Ausbildungsangebote auszuschließen oder abzulehnen. Die Verwendung von Hilfsmitteln und/oder Anwendung von Methoden die gegen das gültige Tierschutzgesetz verstoßen, führen zum sofortigen Ausschluss des Teilnehmers. Läufige Hündinnen sind grundsätzlich von der Teilnahme an Angeboten mit mehreren Teilnehmern ausgeschlossen, es sei denn, es wurde mit dem Trainer etwas anderes vereinbart.

3. Haftung

Die Teilnahme an den Ausbildungsangeboten bei Stadthundetrainer erfolgt auf eigenes Risiko. Eine Haftung von Stadthundetrainer und/oder des Trainers für Personen-, Sach- oder Umweltschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Der Hundehalter tritt für alle von ihm und/oder dem Hund verursachten Schäden ein, auch wenn er auf Veranlassung des Trainers handelte. Dies gilt sowohl auf privaten Übungsflächen als auch im öffentlichen Raum. Hat der Kunde Bedenken gegen einen geplanten Trainingsschritt (z. B. das Lösen der Leine), so hat er dies unverzüglich dem Trainer mitzuteilen. Ferner ist der Kunde dazu verpflichtet, den Trainer vor der ersten Unterrichtsstunde über aggressive, impulsive oder stark ängstliche Verhaltensweisen seines Hundes aufzuklären. Der Hundehalter hat alle Begleitpersonen über den Haftungsausschuss zu unterrichten.

4. Vertragsabschluss und Anmeldung

Einzelstunden:

Der Vertrag kommt durch die Vereinbarung des Termins per Telefon oder E-Mail zustande.

Gruppenstunden:

Der Vertrag kommt durch die Anmeldung zum genannten Termin per Telefon oder E-Mail zustande. Die Anmeldung hat aus planerischen Gründen für jeden Termin separat/wöchentlich zu erfolgen.

Workshops:

Der Vertrag kommt durch die Anmeldung zum genannten Workshop per Telefon oder E-Mail zustande.

5. Honorar und Bezahlung

Die aktuellen Vergütungen sind der Homepage www.stadthundetrainer.de zu entnehmen. Einzelstunden und Hausbesuche sowie evtl. Fahrtkosten sind sofort nach Unterrichtsende in bar beim Trainer oder per Überweisung zu begleichen. Beschäftigungskurse und Gruppenstunden sind vor oder sofort nach Unterrichtsende in bar beim Trainer zu begleichen. Beträge für 5er- und 10er-Karten, Gutscheine, Vorteilspakete, Workshops sowie Kursblöcke sind per Vorkasse in bar oder per Überweisung zu begleichen (zzgl. evtl. Versandkosten). Die zur Teilnahme berechtigenden Dokumente werden erst nach vollständiger Bezahlung ausgegeben. Die Gebühren für Workshops sind 7 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Wird die Zahlungsfrist versäumt – egal aus welchem Grund –, so erlischt die Teilnahmeberechtigung sofort. Des Weiteren sind die angefertigten Dokumente für 5er- oder 10er-Karten, Gutscheine und Vorteilspakete von Umtausch und/oder Barauszahlung ausgeschlossen. 5er-Karten, 10er-Karten, Gutscheine und Vorteilspakete sind gültig, wie auf dem Dokument ausgewiesen.

6. Rücktritt durch den Teilnehmer

Einzelstunden sind mind. 24 Std. vorher per Telefon, E-Mail oder SMS abzusagen. Andernfalls wird eine Ausfallpauschale von 20,00 € in Rechnung gestellt. Erfolgt keine Absage und der Trainer wartet vergeblich am vereinbarten Treffpunkt, wird das gesamte Honorar zzgl. evtl. Fahrtkosten fällig. Verspätet sich der Kunde – egal aus welchem Grund –, ist der Trainer nicht verpflichtet, die Stunde zu verlängern, und der Kunde nicht berechtigt, das Honorar zu kürzen. Gruppenstunden und Beschäftigungskurse sind min. 24 Std. vorher abzusagen. Andernfalls wird eine Ausfallpauschale von 10,00 € in Rechnung gestellt. Von Workshops kann bis genau 14 Tage vor Beginn kostenfrei zurückgetreten werden. Die geleisteten Beträge werden zu 100 % erstattet. Danach werden 50 % der geleisteten Beträge zurückerstattet. Bei Nichterscheinen ist der volle Betrag zu entrichten. Wenn eine Warteliste besteht oder ein Ersatzteilnehmer gestellt wird, kann der volle Betrag zurückerstattet werden. Die Rücktrittserklärungen für Workshops müssen per E-Mail an mail@stadthundetrainer.de gesendet werden, maßgeblicher Zeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung.

7. Rücktritt durch Stadthundetrainer

Wegen zu geringer Beteiligung, durch Ausfall des Trainers oder aus Gründen höherer Gewalt können Ausbildungsangebote (auch kurzfristig) abgesagt oder verschoben werden. In diesen Fällen werden keine Beträge fällig oder bereits bezahlte Gebühren entsprechend der Zahl durchgeführter Veranstaltungstage und Leistungen anteilig bzw. vollständig erstattet. Geplanter Unterrichtsausfall (z. B. bei Weiterbildung des Trainers) wird rechtzeitig bekannt gegeben.

8. Copyright

Alle Ausbildungsinhalte inkl. evtl. ausgegebener Unterlagen unterliegen dem Copyright und dürfen ohne schriftliche Genehmigung von Stadthundetrainer nicht vervielfältigt oder veröffentlicht werden.

9. Bild- und Tonmaterial

Mit seiner Teilnahme an den Ausbildungsangeboten von Stadthundetrainer erklärt sich der Kunde automatisch damit einverstanden, dass sämtliche während des Unterrichtes aufgenommenen Foto-, Video- oder Tonaufnahmen zu Marketingzwecken im Internet oder in Printmedien sowie zu Schulungszwecken verwendet werden dürfen, es sei denn, der Kunde hat dies ausdrücklich untersagt. Vom Kunden angefertigte Foto-, Video- oder Tonaufnahmen dürfen nur mit der Genehmigung von Stadthundetrainer veröffentlicht werden.

10. Vorbehalt

Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

Stand: 2020


































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